Die betriebliche Altersvorsorge

Heute mal was anderes, das mich aber auch sehr beschäftigt, die Vorsorge für das Alter! Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um im Alter damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zwar bleibt eine gewisse Grundsicherung erhalten, doch dies bedeutet in der Regel eine Rente auf Hartz-IV-Niveau. Um dem entgegen zu arbeiten, unterstützt der Gesetzgeber den Aufbau von Vermögen für das Alter durch verschiedene Förderkanäle. Eines dieser staatlich geförderten Produkte ist die sogenannte Betriebliche Altersvorsorge.

Das Prinzip der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Wie der Name schon sagt, kann eine Betriebliche Altersvorsorge nur über den Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über die Möglichkeit der Betrieblichen Altersvorsorge aufzuklären. Der Abschluss einer solchen Vorsorge steht jedem zu, der sich außerhalb der Probezeit befindet. Dies gilt sowohl für Voll- und Teilzeitbeschäftigte als auch für Mini-Jobber. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Anbieter vorzuschreiben. Bei der Betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Brutto-Einkommens auf ein spezielles Vorsorgekonto direkt über den Arbeitgeber eingezahlt. Die daraus resultierende, legale Absenkung des Bruttos sorgt dafür, dass weniger Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind. Sollen zum Beispiel 220€ gespart werden, trägt der Arbeitnehmer nur ungefähr die Hälfte dieses Betrages selbst. Der Restbetrag wird durch die Erleichterung bei den Steuern und Sozialabgaben finanziert. Der Arbeitgeber kann dies zusätzlich durch freiwillige Zahlungen der Vermögenswirksamen Leistungen oder weiterer Zuschüsse fördern. Spart der Arbeitnehmer Sozialabgaben, so spart der Arbeitgeber ebenfalls diesen Betrag. Dies kann im Rahmen einer Re-Investition dem Vertrag zur Altersvorsorge gutgeschrieben werden. Der höchste Beitrag, der sowohl steuerlich, als auch sozialversicherungstechnisch gefördert wird, beläuft sich derzeit auf einem Bruttobeitrag von 220€. Höhere Beiträge bringen zusätzliche Steuerentlastungen.

Bei Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber kann der Vertrag inklusive des angesparten Kapitals einfach mitgenommen werden. Im Falle von Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit kann der Vertrag herabgesenkt, beitragsfrei gestellt oder vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Über das angesparte Kapital kann erst zu Beginn der Rente verfügt werden.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Variante um Vermögen für das Alter aufzubauen, da nur in etwa die Hälfte des Beitrages durch den Arbeitnehmer selbst gezahlt wird. Allerdings werden, bedingt durch das Alterseinkünfte-Gesetz, auf die ausgezahlte Rente im Alter Steuern und Sozialabgaben fällig. Alternativen zum Aufbau eines guten Lebensstandards im Alter sind Riester-Rente oder eine rein privatfinanzierte Altersvorsorge. Für Selbstständige ist das Produkt oftmals die Rürup-Rente. Doch nur durch eine umfassende und kompetente Beratung kann das, in der individuellen Situation am besten passende Altersvorsorgeprodukt ermittelt werden.

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